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Textfeld: Folter und Todesstrafe …

Folter und Todesstrafe für Lebensformen, für Menschen, die ein Vergehen oder ein Verbrechen begangen haben – ja oder nein? Eine Frage, die für einen gesund und verantwortungsbewusst denkenden Menschen überhaupt keine Frage ist, weil ein gesundes und verantwortungsbewusstes Denken von vornherein einen solchen Gedanken an Qual und Rache ausschließt.

Geschieht irgendwo ein Verbrechen, dann erfolgt sofort ein Geschrei und Zornausbrüche der Betroffenen und auch der Unbeteiligten. Schreie und Stimmen nach Folter und der Todesstrafe werden laut, denen gemäß jeder Mensch mit Folter und dem Tode bestraft und vom Leben ins Jenseits befördert werden soll, der sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gemacht hat. ’Gefoltert und abgemurkst’ sollen die Schuldbaren werden, ’gevierteilt, aufgehängt, erschossen, ersäuft, geköpft, lebendig gebraten, gesteinigt, in Oel gesotten und in Streifen geschnitten’. So fallen die Reaktionen beim einzelnen so genannten Menschen und im Volke aus, wenn Empörung, Hilflosigkeit und Angst und Zorn sich ob eines Vergehens oder Verbrechens eines Menschen der Mitmenschen bemächtigt. Ein Schrei nach Rache und bösartiger Vergeltung, hervorgestoßen von Menschen, die besser sein wollen als jener, der sich des Vergehens oder Verbrechens schuldig gemacht hat. Doch sind diese Folter- und Todesstrafeschreier und Todesstrafevertreter tatsächlich besser als jene, die sich eines Verbrechens schuldig machen? Nein, im Gegenteil; jene nämlich, die die Todesstrafe befürworten, fordern oder gar durchführen, sie sind nicht besser als die Delinquenten. Sie sind sogar noch schlimmer und verbrecherischer als jene, die ihres Vergehens oder Verbrechens wegen gefoltert und des Todes sterben sollen.

Menschen, welche die Todesstrafe fordern, befürworten oder durchführen, die sind im Grunde ihres Herzens feige, voller Angst und zudem profitgierig. Ihr Denken ist krankhaft verantwortungslos und vernunftabgängig, wodurch Zorn und Angst, Empörung und Hilflosigkeit von ihnen Besitz ergreifen können, sobald ein Geschehen ihre Gedanken beschäftigt, das ihre Kräfte übersteigt, weil ihr Denken und dessen Kraft noch zu primitiv sind, um sich verantwortungsbewusst damit auseinandersetzen zu können.

Die Folter und die Todesstrafe stellen niemals eine Sühne dar, sondern einzig und allein die primitivste und verbrecherischste Art von Rache und Genugtuung primitiver, verbrecherischer, vernunft- und verantwortungsloser Menschen, deren Intelligenzquotient und Menschlichkeit weit unter denjenigen des Delinquenten liegen, der für seine ruchlose Tat gefoltert und vom Leben zum Tode befördert werden soll oder wird. Ob nun der Befürworter oder Ausführende der Folter und der Todesstrafe ein Henker, ein Richter oder Rechtsanwalt, eine Hausfrau, ein simpler Arbeiter oder ein Bettler ist, in jedem Fall zeugt die Befürwortung, Forderung oder Ausführung der Folter und der Todesstrafe von grenzenloser Primitivität, Dummheit, Profitgier, Sektierertum, Bösartigkeit, Blutrünstigkeit und Verantwortungslosigkeit, vom Unvermögen vernunft- und verstandesmäßigen Denkens und von primitivster, emotionaler Unzulänglichkeit.

Befürworter und Ausübende der Folter und der Todesstrafe sind Menschen, deren eigene Primitivität noch so weit abgründig ist, dass sie weder mit sich selbst, noch mit der Umwelt in Harmonie und Zufriedenheit zu leben vermögen. Ihr egoistisches Denken ist noch derart primitiv ausgeprägt, dass sie von Hosen vollmachender Angst, Empörung, Zorn und Hilflosigkeit und von Rachsucht und Hass befallen und beherrscht werden, wenn ein Unrecht geschieht, das sie selbst oder ihnen Bekannte oder auch Unbekannte betrifft. Schlagartig kommt ihre stets unterdrückte Primitivität und Blutlüsternheit in solchen Momenten zum Ausdruck, der sie selbst freien Lauf ließen, wenn sie nur könnten und wenn ihnen die Gesetze des Staates dies erlauben würden. Nur ihre (in dieser Beziehung) vorherrschende Angst und Feigheit vor dem Gesetz und vor sich selbst bewahrt sie vor der Befriedigung ihrer eigenen und der in ihnen schlummernden Blutrünstigkeit, der sie bedenkenlos frönen würden, wäre ihnen die Angst und Feigheit genommen und der Weg dazu geebnet. In ihnen schlummert bösartigere und grausamere Mordlust und Blutrünstigkeit in potentieller Form, als dies der Fall sein kann in einem krankhaft veranlagten Mörder, der als Triebtäter handelt.

Ein Triebtäter als Mörder ist krank, und ein Affekttäter als Mörder ist seiner Sinne nicht mehr mächtig bei der Ausführung einer Tat. Ein Mörder aus Gewinnsucht oder Eifersucht usw. ist ebenfalls krank, und sie alle bedürfen humaner Hilfe, die angemessen und mit einer entsprechenden Sühne verbunden sein muss. Ein Verbrecher jeder Art ist stets irregeleitet und zumindest krank in seinem Denken, wobei nicht zuletzt die Gesellschaft und der ganze Staat und der Mensch als einzelner selbst Schuld tragen und mitverantwortlich daran sind. Schuld und mitveranwortlich darum, weil nicht die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen getroffen wurden und werden, und weil nicht die maßgebenden Lehren unterrichtet und Gesetze und Überwachung geschaffen werden, die ein Verbrechertum unterbinden und im Keime ersticken würden. Schuld und mitverantwortlich auch darum, weil die Gleichgültigkeit zum Nächsten von derartiger Kaltschnäuzigkeit und Ausgeprägtheit ist, dass bereits der Gedanke an Nächstenliebe eisig erfrostet und gefriert, ehe er auch nur aufkommen kann.

Jeder Staat lebt unter der Existenz von Ordnung erhaltenden oder vermeintlich Ordnung erhaltenden Gesetzen. Darunter sind auch Gesetze, die für strafbare Handlungen Sühne fordern, damit auch diesbezüglich Ordnung erhalten oder erbracht werde, und damit Fehlbare einem Sühneverfahren eingeordnet werden können, das sie dereinst zum gesunden und richtigen Denken, Handeln und Leben führt. Je primitiver ein Volk oder ein Mensch nun aber ist, desto unlogischer und unmenschlicher und unwahrheitlicher sind seine Gesetze und das Verständnis der Sühne für ein Verbrechen. Und nachweisbar ist auch; je sektiererischer und religiöser ein Volk oder einfach ein Mensch ist, desto primitiver und unwahrheitlicher ist er in seinem Denken, Handeln und Leben und desto primitiver ist er im Verstehen und in der Anwendung einer Sühne für ein begangenes Verbrechen.

Nur der religiös-sektiererische Mensch, dessen Primitivität ein Verstehen des Denkens, des Handelns und Lebens in gesetzmäßiger Form noch nicht zulassen, vermag statt zweckmäßige Sühne für ein Vergehen oder Verbrechen eines Menschen rachsüchtig und blutgierig dessen foltermäßige Unantastbarkeit oder gar dessen Leben zu fordern.

Wie die Folter und Todesstrafe vor vielen Jahrtausenden blutrünstig als Opferungs-Zeremoniell und danach als rächende Strafe eines religiös-sektiererischen Kultes erfunden und ausgeübt wurden, haben sie seither in allen Religionen und Sekten sowie Staatsgefügen Einlass gefunden, seither stets vertreten, gefordert und durchgeführt von verantwortungslosen, verbrecherischen Militärs und Menschheitsschändern, Richtern, Henkern und sonstigen verantwortungslosen Elementen primitivster Entwicklungsstufen. Elemente, die sich grössenwahnsinnig Mensch nennen, die wahrheitlich diese Bezeichnung jedoch noch nicht verdienen; denn wie könnte ein wahrheitlicher Mensch sich jemals über alle schöpferischen und natürlichen Gesetze hinwegsetzen und sich erdreisten, über Leben und Tod einer anderen Lebensform zu Gericht zu sitzen und zu urteilen? Primitive Dumme, die zudem sektiererisch angehaucht und eines vernunftsträchtigen Denkens noch nicht fähig sind, können allein dies tun, ganz egal, ob es sich dabei um verbrecherisches Militär, Revoluzzer, Terroristen, Hierarchisten, Monarchisten, Anarchisten, um den Papst, Sektierer und Fanatiker oder um einen Bettler, um eine Hausfrau, um einen Richter oder um einen Rechtsanwalt oder Bundespräsidenten oder Diktator handelt. Wären sie wahrliche und gesetzestreue und gebotstreue Menschen nach den schöpferischen Gesetzen und Geboten, dann würden sie weder Rache fordern, noch über Fehlbare urteilen, noch sie verurteilen oder Strafe fordern, sondern sie würden über Fehlbare nur zu Rate sitzen und die erforderliche Sühne und deren Zeit und Weg in aller Menschlichkeit bestimmen. Die primitiven Dummen jedoch, sie sitzen über Fehlbare zu Gericht und bestimmen, sinnen und fordern rächende Strafe und deren Durchführung, obwohl ihnen seit alten Zeiten bekannt ist, dass gesagt wurde:

Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet.

und:

Mit welchem Maße ihr richtet, mit demselben Masse werdet auch ihr gerichtet werden.

Das Handeln und Denken der primitiven Dummen gibt ebenso zu denken, wie auch die alt gesagten Worte über das Richten. Doch um dieses Denken und Handeln kümmern sich nur wenige Rechtschaffene. Das Gros des Volkes glaubt besser zu sein als die Fehlbaren, die rächender Strafe zugeführt werden; und solches Denken herrscht nicht nur vor in Staaten, wo Unrecht vor Recht ergeht, sondern auch in Staaten, wo angeblich Recht vor Unrecht ergehen soll, wie z.B. in den so genannten Rechtsstaaten, in denen Gesetze herrschen, die, durch das Volk gegeben, rächende statt sühnende Strafe fordern und propagieren. Wie käme es denn sonst, dass z.B. in Rechtsstaaten, wie in der Schweiz und in Deutschland, Stimmen von Bürgern aller Professionen, wie Hausfrauen, Arbeitern, Ingenieuren, Rechtsanwälten, Richtern, Polizisten usw. usw. laut werden, dass Verbrecher mit dem Tode bestraft werden sollen, und dass in Kriegszeiten usw. die Todesstrafe ebenso gilt und praktiziert wird, wie z.B. in Amerika usw. zu Friedenszeiten. Man bedenke dabei nur einmal der vielen in der Schweiz Hingerichteten während des zweiten Weltkrieges – in einem so genannten neutralen Staat – im angeblichen Friedensland!

Leider nur zu schnell und zu oft werden nach einem Verbrechen Stimmen und primitive Phrasen laut, wie: ’Wenn man einen Verbrecher umlegt, dann muss man ihn nicht noch lange füttern’ oder: ’Solche Schweine muss man foltern und vierteilen’ usw. Ist da die Frage nicht berechtigt, wenn man sich als denkender Mensch überlegt: ’Wer ist da nun besser: Der Verbrecher oder derjenige, der rächende und blutrünstige Strafe fordert?’

In erster Linie ist die Folter eine blutgierige Belustigung und Befriedigung an einer tödlichen Qual an einem Mitmenschen, und die Todesstrafe genau das, was sie besagt, nämlich eine Strafe in rächender Absicht und Form. Eine rächende Strafe, erdacht, gefordert und durchgeführt von so genannten Menschen; von reißenden und blutrünstigen Bestien, die in ihrem Denken und Handeln schlimmer sind als ein Raubtier, das nicht mehr aus Selbsterhaltungstrieb tötet, sondern das zum Maneater wurde, weil es die Leichtigkeit des Reißens der menschlichen Beute erkannte.

Die Härte der Folter und der Todesstrafe rechtfertigt niemals deren Anwendung, geschweige denn auch nur einen Gedanken an eine solche Rache. Durch die Todesstrafe wird einem Delinquenten jegliche Möglichkeit einer Sühne genommen, denn nach der Vollstreckung des Todesurteils ist für ihn alles, aber auch wirklich alles einfach vorbei. Er ist tot, durch die primitiven Dummen und Rachsüchtigen und Sektierer, durch die animalischen, verbrecherischen Militärs, Diktatoren, Terroristen, Anarchisten und von Staates wegen legalisierten Killer, die sich an einem offiziellen Mord durch ein gerichtliches oder ungerichtliches Folter- oder Todesurteil erfreuen und ergötzen, sich stark und groß fühlen und schreien: ’So jetzt ist mir wohler, denn diesem Schwein haben wir es gegeben’, frei nach dem Prinzip kleiner, unmündiger Möchtegerngrosse, deren Verstand noch nicht weit reicht, und die da dem Nachbar mit einem Stein die Scheibe einwerfen und rufen: ’Dem habe ich es aber gegeben, der beschimpft mich nicht mehr, nur weil ich ihm einen Apfel vom Baum geklaut habe.’

Der Strafvollzug ist vom Menschen nicht erschaffen und ausgedacht worden, um rächende Strafe an einem Fehlbaren zu nehmen und um rächende Strafe zu üben, sondern um den Straftätern zu helfen, ihnen die wahrheitlichen Gesetze des Lebens und der menschlichen Ordnung zu belehren und sie eines gesunden Denkens zu machen, damit sie Mensch werden.

Die Folter und die Todesstrafe haben noch niemals vor Verbrechen abgeschreckt, auch nicht vor Mord. Dies ist eine Tatsache, die weltweit seit Menschengedenken ihre Bestätigung findet. Tatsache ist aber auch, was ebenfalls beweisbar ist, dass in Ländern, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, bis zum heutigen Tage die Kriminalität nicht weiter angestiegen ist. Dies jedoch muss verhältnismässig gesehen werden, berechnet je nach Zunahme der weltweit anhaltenden Bevölkerungszunahme. Sind so z.B. 3% Kriminelle unter 100 Personen, dann sind dies 30 Kriminelle, wenn die Zahl der Personen auf 1000 ansteigt. Bei 10000 Personen treten dann 300 Kriminelle in Erscheinung und bei 100000 Personen deren 3000. Die Kriminalität steigt also nur scheinbar, denn wahrheitlich bleibt sich der Prozentsatz praktisch unverändert gleich. Allein die stetige und rapide Bevölkerungszunahme bringt es hervor, dass mehr Kriminelle in Erscheinung treten, ohne dass damit aber die Kriminalität ansteigt.

 

Die Folter und die Todesstrafe haben keine abschreckende Wirkung, denn wohl kaum ein Verbrecher denkt in seinen irregeleiteten oder verführten oder kranken Gedanken daran, was wohl mit ihm geschehen wird, wenn er in den Gewahrsam der Justiz gerät. Tatsache ist nämlich, dass ein Verbrecher in seinem irregeleiteten oder verführten oder kranken Denken vielfach damit rechnet, dass er schlauer wäre als die Ordnungshüter und die Obrigkeit, und dass er deshalb sowieso niemals erwischt würde. Wieso aber soll ein Verbrecher durch eine drohende Folter oder Todesstrafe abgeschreckt werden, wenn er in seinem irregeleiteten oder verführten oder kranken Denken davon überzeugt ist, dass er niemals erwischt würde? Denkt ein Verbrecher aber schon einmal an die Möglichkeit, dass er für seine ungesetzliche Tat die Rache der Mitmenschen, die Folter und die Todesstrafe zu gewärtigen hat, dann ist seine Einstellung die (und auch das ist nachweisbar): ’… dann ist eben für mich alles zu Ende und ich habe meine Ruhe. Sollen die mich doch ruhig foltern und umlegen und meinen Dreck unter die Erde bringen. Wichtig ist mir nur, dass ich noch diese und jene in die Hölle schicken kann. Die Idioten, sollen sie mich umlegen, dann muss ich nicht ein Leben lang hinter Gittern verbringen.’ Und tatsächlich, die primitiven Dummen leisten solchen Verbrechern ebenso Vorschub, einer Sühne für Mord und Totschlag nicht eingeordnet werden zu müssen, sondern sie verhelfen ihnen zu einem Freipass für die ruchlose Tat, zur Nichttragung der Verantwortung und Nichtertragung der Sühne, wie sie auch im andern Falle jenen die Möglichkeit zur Sühne nehmen, die einer solchen zugänglich wären.

Des Menschen Pflicht ist, seinen Nächsten zu lieben, ihm beizustehen und zu helfen, ganz egal wer und was der Nächste auch ist und wessen er sich schuldig oder nichtschuldig gemacht hat. So besitzt niemals ein Mensch das Recht, über den Nächsten zu Gericht zu sitzen und über ihn zu urteilen. Recht ist nur, über einen fehlbaren Nächsten ratend zur Beurteilung zu sitzen, um für ihn alle Möglichkeiten der menschlich erdenklichen Hilfe zu ergründen und ihm diese angedeihen zu lassen.

Ein jeder Befürworter oder Ausübende/Vollstrecker einer Folter oder einer Todesstrafe ist ein heimlicher oder offenkundiger faktischer Mörder, schlimmer ausgeartet als der kranke, irregeleitete oder verführte Verbrecher, der sich des Mordes schuldig macht. Faktischer Mord, heimlicher oder offenkundiger, ist eine jegliche Befürwortung oder Vollstreckung einer Folter oder eines Todesurteils, ganz egal, ob ein staatlich-gerichtliches Urteil dahinter steht oder nicht. Faktischer Mord ist und bleibt auch die Befürwortung und Vollstreckung der Folter und des Tötens in und bei jeglicher Art von Kriegshandlungen, Revolutionen, Demonstrationen, Terror- und Anarchistenhandlungen, so aber auch das Hilfeverweigern bei gefährdetem Leben im Privatbereich, und nicht zuletzt fallen auch Tötungen von Menschen unter faktischen Mord, die aus religiös-sektiererischen Gründen aller Art begangen werden.

Einzig und allein das Gesetz der absoluten Notwehr erlaubt das Töten eines Menschen, jedoch auch nur dann, wenn ein solches Töten in einem reinen Verteidigungsakt geschieht. Nur reine Notwehr in reiner Verteidigung spricht von Schuld frei bei einer Tötung eines Menschen.

Tötet oder foltert der Mensch seinen Nächsten in Kriegs- oder Revolutionshandlungen usw., oder er befürwortet auch nur ein solches Foltern oder Töten, oder er weiht Waffen dafür, wie dies verschiedene Religionen tun, dann ist auch dies ein eindeutiger faktischer Mord. Kriegs- und Revolutionshandlungen aller Art stellen niemals Notwehr und Verteidigung dar, denn wenn sich schon Menschen zu Militärs, zu Pöbel, Sektierern und Revolutionisten zusammenrotten, dann tun sie dies bereits in vollumfänglicher faktischer Mordabsicht, mit dem Gedanken zum Töten der Nächsten, wenn ein Angriff von eigener oder der anderen Seite erfolgen sollte. Nicht denkt ein Militär oder Revolutionär, ein Terrorist, Anarchist oder Sektierer usw. wahrheitlich daran, den eventuellen Feind gefangen zu nehmen oder sonst wie auf menschliche und untödliche Weise auszuschalten, sondern es wird der Gedanke des Tötens gepflegt und gezüchtet. Militärs und Revolutionisten, Terroristen und Anarchisten usw. arbeiten wissentlich auf die Feindtötung hin, niemals jedoch auf eine menschliche und nicht lebensgefährliche Ausschaltung des Feindes. Aus diesem Grunde werden auch nur Waffen erzeugt und verwendet, die den Nächsten zu töten vermögen, wodurch die Absicht ganz eindeutig klar wird, dass getötet werden will und soll, und dass damit auch faktische Mordabsicht besteht.

Insbesondere zur heutigen Zeit ist die Technik und Chemie und sonstige Wissenschaft aber bereits so weit, dass eine so genannte Verteidigungsarmee keine mörderischen Tötungswaffen mehr benötigen würde, die nur Tod und Zerstörung bringen, sondern dass sie sich mit reinen Verteidigungswaffen eindecken und nur diese zur Anwendung bringen könnten, wodurch keine Menschenleben gefährdet und tatsächlich nur reine Verteidigungshandlungen bei einem Angriff durchgeführt würden. Dies wird aber nicht getan, folglich nur das Foltern und das Töten des Feindes zur Sprache, Ausbildung und Anwendung kommt, wodurch potentieller und faktischer Mord gegeben ist; und wer dies noch mit seinem Gewissen vereinbaren kann, der verdient wohl auch den Namen Mensch nicht.

Nun muss aber nochmals ein kurzes Wort zur bereits angesprochenen angeblichen Kriminalitätssteigerung gesprochen werden: Auch wenn gesagt und nachweisbar ist, dass die Kriminalität nicht steigend ist, sondern sich nur gemäß der Bevölkerungszunahme erweitert, so ist doch zu beachten, dass zu gewissen Zeiten doch eine Kriminalitätssteigerung stattfindet, nämlich immer dann, wenn Krisen die Staaten bedrohen und einengen und die Bürger Not zu leiden beginnen. Zu diesen Zeiten wird zur kriminellen Selbsthilfe gegriffen, und wiederum in der Regel von jenen, die Befürworter der Folter und der Todesstrafe sind. Jene, die andere für Schandtaten mit dem Tode bestrafen oder dies tun wollen, die sind es dann in Notzeiten, die nur ihren eigenen Profit sehen und kriminelle Handlungen begehen – vom Diebstahl bis zum Mord, vom Mundraub bis zur Plünderung, und von der Verleumdung bis zur Leichenfledderei. Eine Tatsache, die nicht von der Hand zu weisen und bestätigt ist, und die ganz verdammt zu denken gibt.

 

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