Folter und Todesstrafe für Lebensformen, für Menschen, die ein
Vergehen oder ein Verbrechen begangen haben – ja oder nein? Eine Frage, die für
einen gesund und verantwortungsbewusst denkenden Menschen überhaupt keine Frage
ist, weil ein gesundes und verantwortungsbewusstes Denken von vornherein einen
solchen Gedanken an Qual und Rache ausschließt.
Geschieht irgendwo ein Verbrechen, dann erfolgt sofort ein Geschrei und Zornausbrüche der Betroffenen und auch der Unbeteiligten. Schreie und Stimmen nach Folter und der Todesstrafe werden laut, denen gemäß jeder Mensch mit Folter und dem Tode bestraft und vom Leben ins Jenseits befördert werden soll, der sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gemacht hat. ’Gefoltert und abgemurkst’ sollen die Schuldbaren werden, ’gevierteilt, aufgehängt, erschossen, ersäuft, geköpft, lebendig gebraten, gesteinigt, in Oel gesotten und in Streifen geschnitten’. So fallen die Reaktionen beim einzelnen so genannten Menschen und im Volke aus, wenn Empörung, Hilflosigkeit und Angst und Zorn sich ob eines Vergehens oder Verbrechens eines Menschen der Mitmenschen bemächtigt. Ein Schrei nach Rache und bösartiger Vergeltung, hervorgestoßen von Menschen, die besser sein wollen als jener, der sich des Vergehens oder Verbrechens schuldig gemacht hat. Doch sind diese Folter- und Todesstrafeschreier und Todesstrafevertreter tatsächlich besser als jene, die sich eines Verbrechens schuldig machen? Nein, im Gegenteil; jene nämlich, die die Todesstrafe befürworten, fordern oder gar durchführen, sie sind nicht besser als die Delinquenten. Sie sind sogar noch schlimmer und verbrecherischer als jene, die ihres Vergehens oder Verbrechens wegen gefoltert und des Todes sterben sollen.
Menschen, welche die
Todesstrafe fordern, befürworten oder durchführen, die sind im Grunde ihres
Herzens feige, voller Angst und zudem profitgierig. Ihr Denken ist krankhaft
verantwortungslos und vernunftabgängig, wodurch Zorn und Angst, Empörung und
Hilflosigkeit von ihnen Besitz ergreifen können, sobald ein Geschehen ihre
Gedanken beschäftigt, das ihre Kräfte übersteigt, weil ihr Denken und dessen Kraft
noch zu primitiv sind, um sich verantwortungsbewusst damit auseinandersetzen zu
können.
Die Folter und die Todesstrafe
stellen niemals eine Sühne dar, sondern einzig und allein die primitivste und
verbrecherischste Art von Rache und Genugtuung primitiver, verbrecherischer,
vernunft- und verantwortungsloser Menschen, deren Intelligenzquotient und
Menschlichkeit weit unter denjenigen des Delinquenten liegen, der für seine
ruchlose Tat gefoltert und vom Leben zum Tode befördert werden soll oder wird.
Ob nun der Befürworter oder Ausführende der Folter und der Todesstrafe ein
Henker, ein Richter oder Rechtsanwalt, eine Hausfrau, ein simpler Arbeiter oder
ein Bettler ist, in jedem Fall zeugt die Befürwortung, Forderung oder
Ausführung der Folter und der Todesstrafe von grenzenloser Primitivität,
Dummheit, Profitgier, Sektierertum, Bösartigkeit, Blutrünstigkeit und
Verantwortungslosigkeit, vom Unvermögen vernunft- und verstandesmäßigen Denkens
und von primitivster, emotionaler Unzulänglichkeit.
Befürworter und Ausübende der
Folter und der Todesstrafe sind Menschen, deren eigene Primitivität noch so
weit abgründig ist, dass sie weder mit sich selbst, noch mit der Umwelt in
Harmonie und Zufriedenheit zu leben vermögen. Ihr egoistisches Denken ist noch
derart primitiv ausgeprägt, dass sie von Hosen vollmachender Angst, Empörung,
Zorn und Hilflosigkeit und von Rachsucht und Hass befallen und beherrscht
werden, wenn ein Unrecht geschieht, das sie selbst oder ihnen Bekannte oder
auch Unbekannte betrifft. Schlagartig kommt ihre stets unterdrückte
Primitivität und Blutlüsternheit in solchen Momenten zum Ausdruck, der sie
selbst freien Lauf ließen, wenn sie nur könnten und wenn ihnen die Gesetze des
Staates dies erlauben würden. Nur ihre (in dieser Beziehung) vorherrschende
Angst und Feigheit vor dem Gesetz und vor sich selbst bewahrt sie vor der
Befriedigung ihrer eigenen und der in ihnen schlummernden Blutrünstigkeit, der
sie bedenkenlos frönen würden, wäre ihnen die Angst und Feigheit genommen und
der Weg dazu geebnet. In ihnen schlummert bösartigere und grausamere Mordlust
und Blutrünstigkeit in potentieller Form, als dies der Fall sein kann in einem
krankhaft veranlagten Mörder, der als Triebtäter handelt.
Ein Triebtäter als Mörder ist
krank, und ein Affekttäter als Mörder ist seiner Sinne nicht mehr mächtig bei
der Ausführung einer Tat. Ein Mörder aus Gewinnsucht oder Eifersucht usw. ist
ebenfalls krank, und sie alle bedürfen humaner Hilfe, die angemessen und mit
einer entsprechenden Sühne verbunden sein muss. Ein Verbrecher jeder Art ist
stets irregeleitet und zumindest krank in seinem Denken, wobei nicht zuletzt
die Gesellschaft und der ganze Staat und der Mensch als einzelner selbst Schuld
tragen und mitverantwortlich daran sind. Schuld und mitveranwortlich darum, weil
nicht die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen getroffen wurden und werden, und
weil nicht die maßgebenden Lehren unterrichtet und Gesetze und Überwachung
geschaffen werden, die ein Verbrechertum unterbinden und im Keime ersticken
würden. Schuld und mitverantwortlich auch darum, weil die Gleichgültigkeit zum
Nächsten von derartiger Kaltschnäuzigkeit und Ausgeprägtheit ist, dass bereits
der Gedanke an Nächstenliebe eisig erfrostet und gefriert, ehe er auch nur
aufkommen kann.
Jeder Staat lebt unter der Existenz
von Ordnung erhaltenden oder vermeintlich Ordnung erhaltenden Gesetzen.
Darunter sind auch Gesetze, die für strafbare Handlungen Sühne fordern, damit
auch diesbezüglich Ordnung erhalten oder erbracht werde, und damit Fehlbare
einem Sühneverfahren eingeordnet werden können, das sie dereinst zum gesunden
und richtigen Denken, Handeln und Leben führt. Je primitiver ein Volk oder ein
Mensch nun aber ist, desto unlogischer und unmenschlicher und unwahrheitlicher
sind seine Gesetze und das Verständnis der Sühne für ein Verbrechen. Und
nachweisbar ist auch; je sektiererischer und religiöser ein Volk oder einfach
ein Mensch ist, desto primitiver und unwahrheitlicher ist er in seinem Denken,
Handeln und Leben und desto primitiver ist er im Verstehen und in der Anwendung
einer Sühne für ein begangenes Verbrechen.
Nur der religiös-sektiererische
Mensch, dessen Primitivität ein Verstehen des Denkens, des Handelns und Lebens
in gesetzmäßiger Form noch nicht zulassen, vermag statt zweckmäßige Sühne für
ein Vergehen oder Verbrechen eines Menschen rachsüchtig und blutgierig dessen
foltermäßige Unantastbarkeit oder gar dessen Leben zu fordern.
Wie die Folter und Todesstrafe
vor vielen Jahrtausenden blutrünstig als Opferungs-Zeremoniell und danach als
rächende Strafe eines religiös-sektiererischen Kultes erfunden und ausgeübt
wurden, haben sie seither in allen Religionen und Sekten sowie Staatsgefügen
Einlass gefunden, seither stets vertreten, gefordert und durchgeführt von
verantwortungslosen, verbrecherischen Militärs und Menschheitsschändern,
Richtern, Henkern und sonstigen verantwortungslosen Elementen primitivster
Entwicklungsstufen. Elemente, die sich grössenwahnsinnig Mensch nennen, die
wahrheitlich diese Bezeichnung jedoch noch nicht verdienen; denn wie könnte ein
wahrheitlicher Mensch sich jemals über alle schöpferischen und natürlichen
Gesetze hinwegsetzen und sich erdreisten, über Leben und Tod einer anderen
Lebensform zu Gericht zu sitzen und zu urteilen? Primitive Dumme, die zudem
sektiererisch angehaucht und eines vernunftsträchtigen Denkens noch nicht fähig
sind, können allein dies tun, ganz egal, ob es sich dabei um verbrecherisches
Militär, Revoluzzer, Terroristen, Hierarchisten, Monarchisten, Anarchisten, um
den Papst, Sektierer und Fanatiker oder um einen Bettler, um eine Hausfrau, um
einen Richter oder um einen Rechtsanwalt oder Bundespräsidenten oder Diktator
handelt. Wären sie wahrliche und gesetzestreue und gebotstreue Menschen nach
den schöpferischen Gesetzen und Geboten, dann würden sie weder Rache fordern,
noch über Fehlbare urteilen, noch sie verurteilen oder Strafe fordern, sondern
sie würden über Fehlbare nur zu Rate sitzen und die erforderliche Sühne und
deren Zeit und Weg in aller Menschlichkeit bestimmen. Die primitiven Dummen
jedoch, sie sitzen über Fehlbare zu Gericht und bestimmen, sinnen und fordern
rächende Strafe und deren Durchführung, obwohl ihnen seit alten Zeiten bekannt
ist, dass gesagt wurde:
Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet.
und:
Mit welchem Maße ihr richtet, mit demselben Masse werdet auch ihr
gerichtet werden.
Das Handeln und Denken der
primitiven Dummen gibt ebenso zu denken, wie auch die alt gesagten Worte über
das Richten. Doch um dieses Denken und Handeln kümmern sich nur wenige
Rechtschaffene. Das Gros des Volkes glaubt besser zu sein als die Fehlbaren,
die rächender Strafe zugeführt werden; und solches Denken herrscht nicht nur
vor in Staaten, wo Unrecht vor Recht ergeht, sondern auch in Staaten, wo
angeblich Recht vor Unrecht ergehen soll, wie z.B. in den so genannten
Rechtsstaaten, in denen Gesetze herrschen, die, durch das Volk gegeben,
rächende statt sühnende Strafe fordern und propagieren. Wie käme es denn sonst,
dass z.B. in Rechtsstaaten, wie in der Schweiz und in Deutschland, Stimmen von
Bürgern aller Professionen, wie Hausfrauen, Arbeitern, Ingenieuren,
Rechtsanwälten, Richtern, Polizisten usw. usw. laut werden, dass Verbrecher mit
dem Tode bestraft werden sollen, und dass in Kriegszeiten usw. die Todesstrafe
ebenso gilt und praktiziert wird, wie z.B. in Amerika usw. zu Friedenszeiten.
Man bedenke dabei nur einmal der vielen in der Schweiz Hingerichteten während
des zweiten Weltkrieges – in einem so genannten neutralen Staat – im
angeblichen Friedensland!
Leider nur zu schnell und zu
oft werden nach einem Verbrechen Stimmen und primitive Phrasen laut, wie: ’Wenn
man einen Verbrecher umlegt, dann muss man ihn nicht noch lange füttern’ oder:
’Solche Schweine muss man foltern und vierteilen’ usw. Ist da die Frage nicht
berechtigt, wenn man sich als denkender Mensch überlegt: ’Wer ist da nun
besser: Der Verbrecher oder derjenige, der rächende und blutrünstige Strafe
fordert?’
In erster Linie ist die Folter
eine blutgierige Belustigung und Befriedigung an einer tödlichen Qual an einem
Mitmenschen, und die Todesstrafe genau das, was sie besagt, nämlich eine Strafe
in rächender Absicht und Form. Eine rächende Strafe, erdacht, gefordert und
durchgeführt von so genannten Menschen; von reißenden und blutrünstigen
Bestien, die in ihrem Denken und Handeln schlimmer sind als ein Raubtier, das
nicht mehr aus Selbsterhaltungstrieb tötet, sondern das zum Maneater wurde,
weil es die Leichtigkeit des Reißens der menschlichen Beute erkannte.
Die Härte der Folter und der Todesstrafe rechtfertigt niemals
deren Anwendung, geschweige denn auch nur einen Gedanken an eine solche Rache.
Durch die Todesstrafe wird einem Delinquenten jegliche Möglichkeit einer Sühne
genommen, denn nach der Vollstreckung des Todesurteils ist für ihn alles, aber
auch wirklich alles einfach vorbei. Er ist tot, durch die primitiven Dummen und
Rachsüchtigen und Sektierer, durch die animalischen, verbrecherischen Militärs,
Diktatoren, Terroristen, Anarchisten und von Staates wegen legalisierten
Killer, die sich an einem offiziellen Mord durch ein gerichtliches oder
ungerichtliches Folter- oder Todesurteil erfreuen und ergötzen, sich stark und
groß fühlen und schreien: ’So jetzt ist mir wohler, denn diesem Schwein haben
wir es gegeben’, frei nach dem Prinzip kleiner, unmündiger Möchtegerngrosse,
deren Verstand noch nicht weit reicht, und die da dem Nachbar mit einem Stein
die Scheibe einwerfen und rufen: ’Dem habe ich es aber gegeben, der beschimpft
mich nicht mehr, nur weil ich ihm einen Apfel vom Baum geklaut habe.’
Der Strafvollzug ist vom
Menschen nicht erschaffen und ausgedacht worden, um rächende Strafe an einem
Fehlbaren zu nehmen und um rächende Strafe zu üben, sondern um den Straftätern
zu helfen, ihnen die wahrheitlichen Gesetze des Lebens und der menschlichen
Ordnung zu belehren und sie eines gesunden Denkens zu machen, damit sie Mensch
werden.
Die Folter und die Todesstrafe
haben noch niemals vor Verbrechen abgeschreckt, auch nicht vor Mord. Dies ist
eine Tatsache, die weltweit seit Menschengedenken ihre Bestätigung findet.
Tatsache ist aber auch, was ebenfalls beweisbar ist, dass in Ländern, in denen
die Todesstrafe abgeschafft wurde, bis zum heutigen Tage die Kriminalität nicht
weiter angestiegen ist. Dies jedoch muss verhältnismässig gesehen werden,
berechnet je nach Zunahme der weltweit anhaltenden Bevölkerungszunahme. Sind so
z.B. 3% Kriminelle unter 100 Personen, dann sind dies 30 Kriminelle, wenn die
Zahl der Personen auf 1000 ansteigt. Bei 10000 Personen treten dann 300
Kriminelle in Erscheinung und bei 100000 Personen deren 3000. Die Kriminalität steigt
also nur scheinbar, denn wahrheitlich bleibt sich der Prozentsatz praktisch
unverändert gleich. Allein die stetige und rapide Bevölkerungszunahme bringt es
hervor, dass mehr Kriminelle in Erscheinung treten, ohne dass damit aber die
Kriminalität ansteigt.
Die Folter und die Todesstrafe
haben keine abschreckende Wirkung, denn wohl kaum ein Verbrecher denkt in
seinen irregeleiteten oder verführten oder kranken Gedanken daran, was wohl mit
ihm geschehen wird, wenn er in den Gewahrsam der Justiz gerät. Tatsache ist
nämlich, dass ein Verbrecher in seinem irregeleiteten oder verführten oder
kranken Denken vielfach damit rechnet, dass er schlauer wäre als die
Ordnungshüter und die Obrigkeit, und dass er deshalb sowieso niemals erwischt
würde. Wieso aber soll ein Verbrecher durch eine drohende Folter oder
Todesstrafe abgeschreckt werden, wenn er in seinem irregeleiteten oder
verführten oder kranken Denken davon überzeugt ist, dass er niemals erwischt
würde? Denkt ein Verbrecher aber schon einmal an die Möglichkeit, dass er für
seine ungesetzliche Tat die Rache der Mitmenschen, die Folter und die
Todesstrafe zu gewärtigen hat, dann ist seine Einstellung die (und auch das ist
nachweisbar): ’… dann ist eben für mich alles zu Ende und ich habe meine Ruhe.
Sollen die mich doch ruhig foltern und umlegen und meinen Dreck unter die Erde
bringen. Wichtig ist mir nur, dass ich noch diese und jene in die Hölle
schicken kann. Die Idioten, sollen sie mich umlegen, dann muss ich nicht ein
Leben lang hinter Gittern verbringen.’ Und tatsächlich, die primitiven Dummen
leisten solchen Verbrechern ebenso Vorschub, einer Sühne für Mord und Totschlag
nicht eingeordnet werden zu müssen, sondern sie verhelfen ihnen zu einem
Freipass für die ruchlose Tat, zur Nichttragung der Verantwortung und
Nichtertragung der Sühne, wie sie auch im andern Falle jenen die Möglichkeit
zur Sühne nehmen, die einer solchen zugänglich wären.
Des Menschen Pflicht ist,
seinen Nächsten zu lieben, ihm beizustehen und zu helfen, ganz egal wer und was
der Nächste auch ist und wessen er sich schuldig oder nichtschuldig gemacht
hat. So besitzt niemals ein Mensch das Recht, über den Nächsten zu Gericht zu
sitzen und über ihn zu urteilen. Recht ist nur, über einen fehlbaren Nächsten
ratend zur Beurteilung zu sitzen, um für ihn alle Möglichkeiten der menschlich
erdenklichen Hilfe zu ergründen und ihm diese angedeihen zu lassen.
Ein jeder Befürworter oder
Ausübende/Vollstrecker einer Folter oder einer Todesstrafe ist ein heimlicher
oder offenkundiger faktischer Mörder, schlimmer ausgeartet als der kranke,
irregeleitete oder verführte Verbrecher, der sich des Mordes schuldig macht.
Faktischer Mord, heimlicher oder offenkundiger, ist eine jegliche Befürwortung
oder Vollstreckung einer Folter oder eines Todesurteils, ganz egal, ob ein
staatlich-gerichtliches Urteil dahinter steht oder nicht. Faktischer Mord ist
und bleibt auch die Befürwortung und Vollstreckung der Folter und des Tötens in
und bei jeglicher Art von Kriegshandlungen, Revolutionen, Demonstrationen,
Terror- und Anarchistenhandlungen, so aber auch das Hilfeverweigern bei
gefährdetem Leben im Privatbereich, und nicht zuletzt fallen auch Tötungen von
Menschen unter faktischen Mord, die aus religiös-sektiererischen Gründen aller
Art begangen werden.
Einzig und allein das Gesetz
der absoluten Notwehr erlaubt das Töten eines Menschen, jedoch auch nur dann,
wenn ein solches Töten in einem reinen Verteidigungsakt geschieht. Nur reine
Notwehr in reiner Verteidigung spricht von Schuld frei bei einer Tötung eines
Menschen.
Tötet oder foltert der Mensch
seinen Nächsten in Kriegs- oder Revolutionshandlungen usw., oder er befürwortet
auch nur ein solches Foltern oder Töten, oder er weiht Waffen dafür, wie dies
verschiedene Religionen tun, dann ist auch dies ein eindeutiger faktischer
Mord. Kriegs- und Revolutionshandlungen aller Art stellen niemals Notwehr und
Verteidigung dar, denn wenn sich schon Menschen zu Militärs, zu Pöbel,
Sektierern und Revolutionisten zusammenrotten, dann tun sie dies bereits in
vollumfänglicher faktischer Mordabsicht, mit dem Gedanken zum Töten der
Nächsten, wenn ein Angriff von eigener oder der anderen Seite erfolgen sollte.
Nicht denkt ein Militär oder Revolutionär, ein Terrorist, Anarchist oder
Sektierer usw. wahrheitlich daran, den eventuellen Feind gefangen zu nehmen
oder sonst wie auf menschliche und untödliche Weise auszuschalten, sondern es wird der Gedanke des
Tötens gepflegt und gezüchtet. Militärs und Revolutionisten, Terroristen und
Anarchisten usw. arbeiten wissentlich auf die Feindtötung hin, niemals jedoch
auf eine menschliche und nicht lebensgefährliche Ausschaltung des Feindes. Aus
diesem Grunde werden auch nur Waffen erzeugt und verwendet, die den Nächsten zu
töten vermögen, wodurch die Absicht ganz eindeutig klar wird, dass getötet werden
will und soll, und dass damit auch faktische Mordabsicht besteht.
Insbesondere zur heutigen Zeit
ist die Technik und Chemie und sonstige Wissenschaft aber bereits so weit, dass
eine so genannte Verteidigungsarmee keine mörderischen Tötungswaffen mehr benötigen
würde, die nur Tod und Zerstörung bringen, sondern dass sie sich mit reinen
Verteidigungswaffen eindecken und nur diese zur Anwendung bringen könnten,
wodurch keine Menschenleben gefährdet und tatsächlich nur reine
Verteidigungshandlungen bei einem Angriff durchgeführt würden. Dies wird aber
nicht getan, folglich nur das Foltern und das Töten des Feindes zur Sprache,
Ausbildung und Anwendung kommt, wodurch potentieller und faktischer Mord
gegeben ist; und wer dies noch mit seinem Gewissen vereinbaren kann, der
verdient wohl auch den Namen Mensch nicht.
Nun muss aber nochmals ein
kurzes Wort zur bereits angesprochenen angeblichen Kriminalitätssteigerung
gesprochen werden: Auch wenn gesagt und nachweisbar ist, dass die Kriminalität
nicht steigend ist, sondern sich nur gemäß der Bevölkerungszunahme erweitert,
so ist doch zu beachten, dass zu gewissen Zeiten doch eine
Kriminalitätssteigerung stattfindet, nämlich immer dann, wenn Krisen die
Staaten bedrohen und einengen und die Bürger Not zu leiden beginnen. Zu diesen
Zeiten wird zur kriminellen Selbsthilfe gegriffen, und wiederum in der Regel
von jenen, die Befürworter der Folter und der Todesstrafe sind. Jene, die
andere für Schandtaten mit dem Tode bestrafen oder dies tun wollen, die sind es
dann in Notzeiten, die nur ihren eigenen Profit sehen und kriminelle Handlungen
begehen – vom Diebstahl bis zum Mord, vom Mundraub bis zur Plünderung, und von
der Verleumdung bis zur Leichenfledderei. Eine Tatsache, die nicht von der Hand
zu weisen und bestätigt ist, und die ganz verdammt zu denken gibt.